ALLGEMEINE GESCHÄFTSBEDINGUNGEN


Rechtlich bin ich verpflichtet, meine AGB aufzuzeigen. Persönliche Absprachen sind möglich. 


§ 1 Anwendung der AGB

Die AGB regelt alle Geschäftsbeziehungen zwischen "Praxis für ganzheitliche Tiergesundheit", Inh. Tom Kaetzke, nachfolgend Auftragnehmer genannt, und Kunde/Klient, nachfolgend Auftraggeber genannt, als Behandlungs-/Beratungsvertrag gem. §§ 611 Abs. 1 BGB. Abweichende Vereinbarungen, Bedingungen, Ergänzungen sowie Abstriche gelten nach schriftlicher/fernmündlicher Bestätigung durch mich. 


§ 2 Vertragsschluss

Der Behandlungs-/Beratungsvertrag kommt zustande, wenn der Auftraggeber das generelle Angebot des Auftragnehmers annimmt und sich an den Auftragnehmer zum Zwecke der Behandlung/Beratung wendet. Mit der Beauftragung nimmt der Auftraggeber auch die vorliegenden AGB an. Der Auftragnehmer ist jedoch berechtigt, einen Behandlungs-/Beratungsvertrag ohne Angabe von Gründen abzulehnen (z.B. wenn ein erforderliches Vertrauensverhältnis nicht erwartet werden kann, der Auftragnehmer aus gesetzlichen Gründen nicht behandeln/beraten kann oder darf oder die ihn in Gewissenskonflikt bringen können.) Der Honoraranspruch des Auftragnehmers bleibt hierbei für die bis zur Abweisung entstandenen Leistungen, einschließlich erfolgter Beratung, erhalten.


§ 3 Behandlung von Tieren, Beratung von Auftraggebern

Da häufig ein kausaler Zusammenhang zwischen dem zu behandelnden Tier und dem Tierbesitzer, hier als Auftraggeber bezeichnet, angenommen wird, umfassen die möglichen Leistungen zum einen die Behandlung des Tieres (§ 3a der AGB) und zum anderen die Beratung des Auftraggebers in Form von individuellem Coaching (§3b der AGB). Gegenstand des Vertrags ist in beiden Fällen die Erbringung der Leistung durch den Auftragnehmer und nicht die Herbeiführung eines bestimmten Erfolges. Untersuchung, Beratung und Behandlung erfolgen gem. §§ 611 und 612 BGB sowie auf der Grundlage der AGB.


§ 3a Behandlung

Durch das Anwenden der Kenntnisse und Fähigkeiten der Ausübung der Heilkunde zur Beratung, Diagnose und/oder Therapie beim Tier erbringt der Auftragnehmer seine Dienste gegenüber dem Auftraggeber. Vom Auftragnehmer werden überwiegend / in der Regel Heilmethoden angewendet, die schulmedizinisch nicht anerkannt sind und nicht dem Stand der Wissenschaft entsprechen. Diese Methoden sind allgemein auch nicht kausal-funktional erklärbar und insofern nicht zielgerichtet. Deshalb kann ein subjektiv erwarteter Erfolg der Methode weder in Aussicht gestellt noch garantiert werden. Ein Heilversprechen kann nicht gegeben werden, und ist überdies gesetzlich unzulässig. Die Tierheilbehandlung ersetzt nicht den unter Umständen erforderlichen Besuch beim Tierarzt.


§ 3b Beratung

Der Auftragnehmer verfolgt einen systemischen, lösungsorientierten Beratungsansatz, der die individuelle Situation und persönlichen Ressourcen des Auftraggebers berücksichtigt um nachhaltige Ergebnisse zur Verbesserung der Ausgangssituation von Tier und Tierhalter zu bewirken. Das hierbei angewandte Coaching ist eine individuelle lösungsorientierte Beratungsform für Privatleben, Beruf und besondere Herausforderungen des Lebens, die in kausalem Zusammenhang mit der Erkrankung des zu behandelnden Tieres stehen könnten. Diese Methode dient der ganzheitlichen Unterstützung, Förderung und Entwicklung.    

Coaching ist immer als freiwilliger Prozess zu verstehen, der von Seiten des Auftraggebers aktiv und eigenverantwortlich mitgestaltet wird. Das Ziel der gemeinsamen Arbeit von Auftraggeber und Auftragnehmer ist eine Verbesserung der Handlungsfähigkeit durch die Entwicklung neuer Ideen, das Abwägen von Möglichkeiten und die Entwicklung neuer Perspektiven.

Der Auftragnehmer unterstützt dabei die Analyse der Situation einerseits und die Selbstwahrnehmung des Auftraggebers andererseits. Eigene Ressourcen und persönliche Kompetenzen können so entdeckt und weiterentwickelt oder erneut aktiviert werden. 

Entscheiden und handeln müssen die Auftraggeber in ihren beruflichen und privaten Lebenszusammenhängen selbst. Dem Auftragnehmer kommt hierbei die Funktion zu, dem Auftraggeber zu helfen, seine  Entscheidungen und Handlungen im Nachhinein zu reflektieren oder im Voraus zu „erproben“, um so seine Entscheidungskompetenz zu verbessern.

Zur Beachtung: Coaching ist keine Psychotherapie – also keine Behandlung psychischer Leiden und Störungen – und kann Psychotherapie nicht ersetzen! Auch beinhaltet Coaching keinerlei rechtliche/steuerrechtliche Beratung. Der Auftraggeber ist stets aufgerufen seine Handlungsentscheidungen diesbezüglich immer mit entsprechenden Fachkräften abzustimmen und sich fachlich angemessen beraten zu lassen.   


§ 4 Haftung des Auftragnehmers

a) Eine Haftung für leicht fahrlässige Pflichtverletzungen wird ausgeschlossen, soweit dies gesetzlich zulässig ist. Das gilt nicht für vorsätzliche und grob fahrlässige Pflichtverletzungen. Ebenso wenig gilt dies für Verletzungen von Pflichten, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrags überhaupt erst ermöglicht und auf deren Einhaltung der Vertragspartner regelmäßig vertraut und vertrauen darf (Kardinalpflichten). Die Höhe der Haftung ist bei Vertragsverletzungen oder grob fahrlässiger Pflichtverletzung auf das vereinbarte Honorar begrenzt.

b) Eine sonstige Haftung erfolgt entsprechend den gesetzlichen Vorgaben.

§ 5 Mitwirkung des Auftraggebers

Der Auftragnehmer kann den Auftraggeber nicht zu einer aktiven Mitarbeit verpflichten. Der Auftragnehmer ist jedoch berechtigt die Behandlung/Beratung abzubrechen, wenn der Auftraggeber Beratungsinhalte sowie Behandlungen negativ bewertet, erforderliche Auskünfte zur Anamnese und Diagnose unzutreffend oder lückenhaft erteilt, dadurch das erforderliche Vertrauensverhältnis nicht mehr gegeben ist. 


§ 5a Gesundheit und Eigenverantwortung des Auftraggebers

  • Der Auftraggeber ist vor, während und nach dem gesamten Beratungsprozess für seine Gesundheit selbst verantwortlich.
  • Er ist sich bewusst, dass alle Schritte und Maßnahmen, die im Zuge oder in Folge der Beratung von ihm durchgeführt werden, in seinem eigenen Verantwortungsbereich liegen. Er ist sich der Grenzen der Beratung/des Coaching, insbesondere bei rechtlichen, steuerrechtlichen und therapeutischen Fragen bewusst und zieht bei Bedarf zusätzliche Fachkräfte zu Rate.
  • Coaching und persönliche Beratung setzt eine normale psychische und physische Belastbarkeit voraus. Der Auftraggeber trägt daher die volle Verantwortung für sich und seine Handlungen innerhalb und außerhalb der Sitzungen und kommt für eventuell verursachte Schäden selbst auf.

§ 6 Ort der Beratung/Behandlung

Die Beratung kann in den Räumen des Auftragnehmers, beim Auftraggeber oder anderen geeigneten Räumlichkeiten stattfinden. Auch eine Beratung in der Natur oder an öffentlichen Orten ist nach Absprache möglich, sowie per Telefon oder  Video-Konferenz.


§ 7 Terminvereinbarungen

Bei Hausbesuchen kann es aufgrund unvorhersehbarer Beeinträchtigungen (insbesondere Beeinträchtigungen im Straßenverkehr, Wetterlage) zu Verzögerungen kommen. Sofern eine Telefonnummer hinterlassen/überlassen wurde, erfolgt eine unverzügliche Benachrichtigung über die Verzögerung. Kann ein Termin aufgrund einer Verhinderung des Auftragnehmers nicht wahrgenommen werden, wird ein zeitnaher Ersatztermin angeboten. Weitere Ansprüche bestehen nicht. Der Auftraggeber muss vereinbarte Termine rechtzeitig (mindestens 48 Stunden vorher) absagen. Termine können zu den üblichen Geschäftszeiten über das Praxistelefon, 06872-9940520, abgesagt werden, Absagen per SMS/E-Mail/whatsapp und andere Dienste werden nicht akzeptiert. Werden Termine in einem Komplettangebot nicht rechtzeitig abgesagt, so besteht kein Anspruch seitens des Auftraggebers auf einen Ersatztermin.


§ 8 Rücktritt- und Stornoklausel

Tritt der Auftraggeber bei Ankunft des Auftragnehmers von dem Beratungs-/Behandlungsvertrag zurück, oder ist nicht anzutreffen, wird das volle Honorar berechnet. Sagt der Auftraggeber nicht 48 Stunden vorher ab, sondern in einem kürzeren Zeitraum, werden ihm als Ausfallhonorar 80,00 Euro plus Fahrtkosten von 1,-/Streckenkilometer zuzüglich einer Bearbeitungspauschale in Höhe von 30,00 Euro in Rechnung gestellt. Dem Rechnungsbetrag wird die jeweils geltende gesetzliche Mehrwertsteuer hinzugerechnet. Der Auftragnehmer rechnet durch die Absage ersparte Aufwendungen an. Ausgenommen von dieser Regelung sind wichtige unverzüglich mitzuteilende und nachzuweisende Gründe, denen zufolge eine Leistungsfreiheit beider Seiten gemäß BGB vorgesehen ist (Unmöglichkeit, Wegfall der Geschäftsgrundlage).


§ 9 Zahlungsbedingungen

Der Auftragnehmer hat für seine Dienstleistungen Ansprüche auf ein Honorar. Das Honorar wird  individuell zwischen Auftragnehmer und Auftraggeber vereinbart und umfasst Beratung zum  und/oder Behandlung des vom Auftraggeber vorgestellten Tieres und des Auftraggebers  selbst. Die Anwendung anderer Gebührenordnungen oder Gebührenverzeichnisse ist hiermit ausgeschlossen. Die Honorare sind vom Auftraggeber entweder in bar an den Auftragnehmer gegen Quittung (als vorläufiger Zahlungsnachweis) zu bezahlen oder auf Rechnung. Handelt es sich bei der Leistung des Auftragnehmers um ein Komplettangebot mit mehreren Behandlungs-/Beratungsterminen, kann auch eine Einzugsermächtigung erteilt werden. Eine detailliert aufgeschlüsselte Rechnung wird dem Auftraggeber innerhalb einer Woche per Email übersandt. Sollte der Auftraggeber über kein Email Postfach verfügen, wird die Rechnung auf dem Postweg zugestellt.  Bei Versand per Email gilt die Versandmeldung des genutzten Internetdienstes als Ablieferungsbeleg. Sofern die Leistungen nicht gegen Barzahlung erbracht wurden, sind sämtliche Rechnungen umgehend nach Erhalt zur Zahlung fällig. Als Zahlungsziel werden zehn Werktage nach Erhalt der Rechnung gesetzt. (§ 271 Abs. 2 BGB). Der Auftraggeber kommt bei Überschreitung der o.g. Zahlungsfrist sofort in Zahlungsverzug. Der Auftragnehmer wird nur eine einzige Mahnung versenden; erfolgt die Zahlung dann nicht innerhalb der gesetzlichen Frist, wird ohne weitere Benachrichtigung das gerichtliche Mahnverfahren in Anspruch genommen.


§ 10 Gesetzliche Vorschriften

Auf Grund gesetzlicher Vorschrift (§ 43 AMG i.d.F. des 4. Änderungsgesetzes zum AMG 2016) ist die Abgabe von apothekenpflichtigen Arzneimittel Tierheilbehandlern nicht gestattet. Die Direktverabreichung an Tiere durch den Auftragnehmer ist jedoch nach wie vor zulässig, da dies keine Abgabe sondern eine Verwendung ist. Daraus folgt, dass die Honorare des Auftragnehmers grundsätzlich die verwendeten Arzneimittel enthalten. Eine Herausrechnung oder Spezialisierung ist daher nicht möglich. Die Anwendung der vom Auftraggeber mitgebrachten Arzneimittel durch den Auftragnehmer ist grundsätzlich ausgeschlossen. Dies gilt vor allem für die Anwendung verschreibungspflichtiger Medikamente. Die Abgabe von Arzneimittel durch Apotheken an den Auftraggeber für verordnete oder empfohlene Arzneimittel stellt ein nicht durch diese AGB erfasstes Direktgeschäft dar. Das gleiche gilt für freiverkäufliche Arzneimittel, Nahrungsergänzungsmittel sowie andere Hilfsmittel, die vom Auftragnehmer empfohlen oder und vom Auftraggeber in separaten Einkaufseinrichtungen bezogen werden. Vermittelt der Auftragnehmer Leistungen Dritter, die er nicht fachlich überwacht (z.B. Laborleistungen) dann ist der Auftragnehmer berechtigt, die von dem Dritten in Rechnung gestellten Beträge als eigene Honorarbestandteile geltend zu machen. In Quittung und Rechnung sind diese Beträge gesondert auszuweisen.

Der Auftragnehmer wird sich von den Dritten weder Rückvergütungen noch sonstige Vorteile gewähren lassen. Der Auftragnehmer ist aber berechtigt, bei einer entsprechenden Vereinbarung für die Vermittlung begleitenden Leistungen beim Auftraggeber eigene Honorare geltend zu machen. In den Fällen der Vermittlung von Leistungen Dritter ist der Auftragnehmer von den Beschränkungen des § 181 BGB befreit und darf als Beauftragter des Auftraggebers zwischen dem Dritten (z.B. Labor) und sich selbst Rechtsgeschäfte abschließen. Dies gilt auch, wenn § 181 BGB auch auf die Rechtsbeziehung zwischen Auftragnehmer und Dritten (z.B. Laborgemeinschaften) anzuwenden wäre; unabhängig von einem diesbezüglichen Befreiungstatbestand. Das Verbot der Vorteilsgewährung bleibt hiervon unberührt.


§ 11 Auskunftspflicht des Auftragnehmers

Der Auftragnehmer ist aufgrund gesetzlicher Vorschriften zur Weitergabe der Kundendaten verpflichtet, z. B. bei meldepflichtigen Erkrankungen, bei bestimmten Diagnosen des Tieres oder auf behördliche bzw. gerichtliche Anordnung. Kontaktdaten sowie Inhalte von Beratungsgesprächen und Behandlungen unterliegen der Schweigepflicht gem. Bundesdatenschutzgesetz und dürfen nur mit schriftlicher Bestätigung des Kunden/Klienten weitergeben werden. Der Auftragnehmer führt Aufzeichnungen über seine Leistungen (Patientenakte). Dem Auftraggeber steht eine Einsicht in diese Patientenakte nicht zu. Ferner kann der Auftraggeber nicht verlangen, dass der Auftragnehmer diese Patientenakte herausgibt. Sofern der Auftraggeber eine Behandlungsakte verlangt, erstellt diese der Auftragnehmer kosten- und honorarpflichtig aus der Patientenakte. Sollten sich in der Patientenakte Originale befinden, werden diese der Behandlungsakte in Kopie beigefügt. Die Kopien erhalten einen Vermerk "Kopie" oder "Abschrift". Die Patientenakten werden vom Auftragnehmer 10 Jahre nach der letzten Behandlung oder 10 Jahre nach dem Tod des Auftraggebers vernichtet. Die Vernichtung wird nicht durchgeführt, wenn plausible Gründe dafür vorliegen, dass die Patientenakte für Beweiszwecke benötigt wird.


§ 11 Datenschutz

Der Auftraggeber ist damit einverstanden, dass seine persönlichen Daten aufgrund des Vertragsverhältnisses zum Zwecke der automatischen Verarbeitung gespeichert werden und verzichtet auf eine besondere Benachrichtigung nach Bundesdatenschutzgesetz. Kontaktdaten sowie Inhalt von Beratungsgesprächen und Behandlungen unterliegen der Schweigepflicht gem. Bundesdatenschutzgesetz und dürfen an Dritte ausschließlich nach schriftlicher Bestätigung des Auftraggebers weitergegeben werden. Der Auftraggeber ist sich bewusst, dass technische Hilfsmittel der Fern-Kommunikation, wie Emailprogramme, Skype und Zoom sich dem Einfluss des Auftragnehmers entziehen.


§12 Salvatorische Klausel

Sollten einzelne Bestimmungen des Behandlungs-/Beratungsvertrages oder eine oder mehrere Bedingungen der Allgemeinen Geschäftsbedingungen nicht oder nur teilweise rechtswirksam sein, so bleibt die Rechtswirksamkeit aller anderen Bedingungen hiervon unberührt. § 139 BGB findet keine Anwendung.

Erfüllungsort & Gerichtsstand

Erfüllungsort ist Deutschland, 20359 HABIGHORST
Gerichtsstand für beide Parteien: Amtsgericht 29221 Celle


 Aktualisierter Stand 17.03.2022, 29359 Habighorst


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